§ 7 WEG · Mehrfamilienhaus

Aufteilungsplan Mehrfamilienhaus — vom 3D-Laserscan zum fertigen Bericht.

Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 WEG für dein Mehrfamilienhaus. Auf Basis aktueller 3D-Laserscan-Daten. Für Umwandlung, Erbteilung, Teilverkauf und Bauträger-Projekte.

Aufteilungsplan Mehrfamilienhaus: Grundriss-Schema mit vier nummerierten Wohnungseinheiten (Sondereigentum, lila) und zentralem Treppenhaus (Gemeinschaftseigentum, gelbgrün)

Worum geht’s

Aufteilungsplan = grafische Aufteilung deines Mehrfamilienhauses in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten nach § 7 Abs. 4 WEG.

Was du bekommst

Behördenreifen Plansatz aus 3D-Laserscan-Daten — auf Wunsch direkt mit Abgeschlossenheitsbescheinigung im selben Scan-Lauf.

Wie’s weitergeht

Konkretes Angebot ohne Verpflichtung auf Basis deiner Objektdaten.

Was ein Aufteilungsplan für dein Mehrfamilienhaus leistet

Der Aufteilungsplan ist die grafische Grundlage, mit der dein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgeteilt wird. Er zeigt maßhaltige Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten, jede Einheit fortlaufend nummeriert, Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum klar voneinander abgegrenzt. Ergebnis ist ein unterschriftsreifer Plansatz, den die Baubehörde zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung siegelt und der beim Grundbuchamt für die Eintragung von Wohnungseigentum hinterlegt wird.

Wir erfassen dein Gebäude mit 3D-Laserscannern — Wände, Decken, Treppen und Öffnungen hochpräzise und in einem Durchgang, nicht aus alten Bauantragsplänen abgeleitet. Aus diesen Punktwolken leiten unsere Fachmodellierer maßstäbliche Grundrisse, Schnitte und Ansichten ab, legen die Einheiten fest und bereiten den Aufteilungsplan im behördlich geforderten Format (PDF, meist Maßstab 1:100) auf. Auf Wunsch ergänzen wir DXF/DWG-Pläne, ein IFC-Modell oder Excel-Flächenlisten.

Damit hast du eine Datenbasis, auf die du dich in jeder Phase verlassen kannst: für die Teilungserklärung beim Notar, die Einreichung beim Grundbuchamt, den Verkauf einzelner Einheiten, die Verhandlung mit Erbengemeinschaften und jede spätere Umbau-, Finanzierungs- oder Bewertungsfrage zum Gebäude. Einmal sauber erfasst, dauerhaft weiterverwendbar.

Du willst wissen, was dich der Aufteilungsplan für dein Mehrfamilienhaus kostet?

Hol dir ein konkretes Angebot — zeitnah, ohne Vorabgespräch und ohne Verpflichtung.

Wann du einen Aufteilungsplan für dein Mehrfamilienhaus brauchst

Drei Situationen, in denen ein belastbarer Aufteilungsplan für dein Mehrfamilienhaus den Unterschied macht — und in denen ein lückenhafter Plan in der Praxis Verzögerungen und Nachverhandlungen verursacht.

1. Umwandlung in Eigentumswohnungen

Du willst ein vermietetes Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen umwandeln, um Einheiten zu verkaufen oder langfristig zu strukturieren. Ohne maßhaltigen Aufteilungsplan bekommst du keine Abgeschlossenheitsbescheinigung, keine Teilungserklärung beim Notar und keine Eintragung im Grundbuch. Alte Bauantragspläne reichen hier fast nie — sie weichen vom Bestand ab.

2. Erbteilung und familiäre Auseinandersetzung

Ein Mehrfamilienhaus wechselt in eine Erbengemeinschaft oder wird auf mehrere Familienmitglieder verteilt. Ein sauberer Aufteilungsplan schafft die Basis für klare Eigentumsverhältnisse, transparente Bewertungen und konfliktarme Teilungen — bevor es an den Notar und ans Grundbuchamt geht.

3. Teilverkauf oder Bauträger-Projekt

Du planst, einzelne Einheiten eines Neubaus oder Bestandsgebäudes zu verkaufen. Käufer, Banken und Notare verlangen einen vollständigen, unterschriftsreifen Aufteilungsplan mit Abgeschlossenheitsbescheinigung. Ohne den Plansatz stockt jede Finanzierung und jede Eintragung.

Häufige Fragen zum Aufteilungsplan Mehrfamilienhaus

Was kostet ein Aufteilungsplan für ein Mehrfamilienhaus?

Der Preis hängt von Gebäudegröße, Anzahl der Einheiten, Komplexität (Staffel-, Altbau, Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss) und gewünschten Zusatzformaten ab. Du erhältst zeitnah ein konkretes Angebot — ohne Vorabgespräch und ohne Verpflichtung.

Wie lange dauert die Erstellung des Aufteilungsplans?

Die Dauer hängt von Gebäudegröße, Zugänglichkeit und dem Umfang der gewünschten Zusatzformate (DXF/DWG, IFC) ab. Mit deinem Angebot bekommst du einen auf dein Objekt bezogenen Zeitplan für Scan, Modellierung und Plansatz.

Wie genau sind die Grundrisse auf Basis der 3D-Scandaten?

Unsere Laserscanner erfassen Wände, Decken, Treppen und Öffnungen hochpräzise. Die daraus abgeleiteten Grundrisse sind deutlich belastbarer als jede Berechnung auf Basis alter Bauantragspläne. Eine interne Qualitätssicherung prüft jeden Plansatz, bevor er rausgeht.

Reicht mein alter Bauantragsplan als Aufteilungsplan?

In der Praxis fast nie. Alte Bauantragspläne weichen vom tatsächlichen Bestand ab — Wände sind versetzt, Öffnungen geändert, Grundrisse umgebaut. Baubehörden siegeln nur Pläne, die den aktuellen Bauzustand korrekt abbilden. Ein neuer Aufteilungsplan auf Basis aktueller Scandaten ist der sichere Weg.

Was ist der Unterschied zwischen Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Der Aufteilungsplan ist der grafische Plansatz, der die Aufteilung des Mehrfamilienhauses in einzelne Einheiten darstellt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist das baubehördliche Dokument, das bestätigt, dass diese Einheiten baulich in sich abgeschlossen sind. Beides brauchst du für das Grundbuchamt — der Aufteilungsplan ist die Grundlage, die Bescheinigung der Stempel.

Erstellt SMART+AGILE Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung in einem Zug?

Ja. Wir erstellen den Aufteilungsplan so, dass er direkt behördenreif für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist — aus denselben Scandaten, ohne doppelten Aufwand vor Ort. Den Antrag bei der Baubehörde begleiten wir auf Wunsch mit.

Du willst wissen, was dich der Aufteilungsplan für dein Mehrfamilienhaus kostet?

Hol dir ein konkretes Angebot — zeitnah, ohne Vorabgespräch und ohne Verpflichtung.

Aufteilungsplan Mehrfamilienhaus — Hintergrund und Abgrenzung

Der Aufteilungsplan ist in § 7 Abs. 4 Nr. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Er ist — zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG — zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgeteilt und ins Grundbuch eingetragen werden kann.

Für wen der Aufteilungsplan Mehrfamilienhaus gedacht ist

Privateigentümer, die ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Bauträger bei Neubauten mit Verkauf einzelner Einheiten. Erbengemeinschaften, die ein geerbtes Mehrfamilienhaus aufteilen. Investoren und Family Offices, die Bestandsportfolios neu strukturieren. Notare, die für ihre Mandanten saubere Eintragungsgrundlagen brauchen.

Der rechtliche Status des Aufteilungsplans

Der Aufteilungsplan ist ein gesetzlich geforderter Bestandteil des Verfahrens zur Begründung von Wohnungseigentum. Er wird von der zuständigen Baubehörde mit Unterschrift und Siegel versehen; ohne diesen Siegel nimmt das Grundbuchamt keine Eintragung vor. Damit ist er kein optionales Dokument, sondern rechtlich zwingend, sobald aus einem einheitlichen Grundstück Wohnungseigentum entstehen soll.

Abgrenzung des Aufteilungsplans zur Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist das juristische Dokument, das der Eigentümer beim Notar erklärt — sie regelt, wie das Mehrfamilienhaus in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt wird, welche Sondernutzungsrechte bestehen und wie die Eigentümergemeinschaft organisiert ist. Der Aufteilungsplan ist die grafische Anlage zur Teilungserklärung. Beide Dokumente greifen ineinander, haben aber unterschiedliche Rollen: die Erklärung regelt das „Was“, der Plan zeigt das „Wo“.

Was SMART+AGILE in diesem Kontext leistet

Wir erfassen dein Mehrfamilienhaus mit 3D-Laserscannern, leiten daraus maßhaltige Grundrisse, Schnitte und Ansichten ab und erstellen den Aufteilungsplan so, dass er direkt behördenreif ist — inklusive Nummerierung der Einheiten und sauberer Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Auf Wunsch ergänzen wir DXF-, IFC- oder Excel-Formate und begleiten den Antrag bei der Baubehörde bis zur Abgeschlossenheitsbescheinigung.