Aufteilungsplan Mehrfamilienhaus — Hintergrund und Abgrenzung
Der Aufteilungsplan ist in § 7 Abs. 4 Nr. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Er ist — zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG — zwingende Voraussetzung dafür, dass ein Mehrfamilienhaus in einzelne Wohnungs- und Teileigentumseinheiten aufgeteilt und ins Grundbuch eingetragen werden kann.
Für wen der Aufteilungsplan Mehrfamilienhaus gedacht ist
Privateigentümer, die ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umwandeln wollen. Bauträger bei Neubauten mit Verkauf einzelner Einheiten. Erbengemeinschaften, die ein geerbtes Mehrfamilienhaus aufteilen. Investoren und Family Offices, die Bestandsportfolios neu strukturieren. Notare, die für ihre Mandanten saubere Eintragungsgrundlagen brauchen.
Der rechtliche Status des Aufteilungsplans
Der Aufteilungsplan ist ein gesetzlich geforderter Bestandteil des Verfahrens zur Begründung von Wohnungseigentum. Er wird von der zuständigen Baubehörde mit Unterschrift und Siegel versehen; ohne diesen Siegel nimmt das Grundbuchamt keine Eintragung vor. Damit ist er kein optionales Dokument, sondern rechtlich zwingend, sobald aus einem einheitlichen Grundstück Wohnungseigentum entstehen soll.
Abgrenzung des Aufteilungsplans zur Teilungserklärung
Die Teilungserklärung ist das juristische Dokument, das der Eigentümer beim Notar erklärt — sie regelt, wie das Mehrfamilienhaus in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt wird, welche Sondernutzungsrechte bestehen und wie die Eigentümergemeinschaft organisiert ist. Der Aufteilungsplan ist die grafische Anlage zur Teilungserklärung. Beide Dokumente greifen ineinander, haben aber unterschiedliche Rollen: die Erklärung regelt das „Was“, der Plan zeigt das „Wo“.
Was SMART+AGILE in diesem Kontext leistet
Wir erfassen dein Mehrfamilienhaus mit 3D-Laserscannern, leiten daraus maßhaltige Grundrisse, Schnitte und Ansichten ab und erstellen den Aufteilungsplan so, dass er direkt behördenreif ist — inklusive Nummerierung der Einheiten und sauberer Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Auf Wunsch ergänzen wir DXF-, IFC- oder Excel-Formate und begleiten den Antrag bei der Baubehörde bis zur Abgeschlossenheitsbescheinigung.