Grundstücksvermessung — Hintergrund und Abgrenzung
Die Liegenschaftsvermessung am Grundstück ist eine hoheitliche Aufgabe und in den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer geregelt. Berufsausübung und Eintragung ins Kataster sind öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Katasterbehörden vorbehalten. Die bundesweite Standardisierung des amtlichen Vermessungswesens erfolgt über die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder — siehe AdV.
Für wen die Grundstücksvermessung gedacht ist
Eine Grundstücksvermessung ist relevant für Eigentümer, Bauträger, Erbengemeinschaften, Investoren, Family Offices, Notare und kommunale Liegenschaftsabteilungen. Überall dort, wo Flurstücksgrenzen, Aufteilungen oder Neubauten katasterwirksam dokumentiert werden müssen, bevor Eigentumsvorgänge oder Bauvorhaben weitergeführt werden können.
Der rechtliche Status der Grundstücksvermessung
Anders als private Aufmaß- oder Planungsleistungen ist die Liegenschaftsvermessung eine hoheitliche Tätigkeit. Nur öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und die Kataster- bzw. Vermessungsbehörden dürfen Vermessungen durchführen, die ins Liegenschaftskataster eingetragen werden. In Bayern erfolgt die Liegenschaftsvermessung ausschließlich durch das zuständige Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV), da Bayern als einziges Bundesland keine ÖbVI bestellt. Die Vermessungsschriften haben den Charakter öffentlicher Urkunden — sie sind die Grundlage für Eintragungen im Grundbuch und für hoheitliche Entscheidungen von Bauämtern.
Abgrenzung der Liegenschaftsvermessung zum Gebäudeaufmaß
Die Liegenschaftsvermessung erfasst Grundstück und Außenkanten der Gebäude im amtlichen Bezugssystem und wirkt ins Kataster — sie ist die Außenperspektive auf das Flurstück. Das Gebäudeaufmaß erfasst dagegen die Innenstruktur eines Bestandsgebäudes — Geschossgrundrisse, Räume, Höhen, Bauteilstärken — auf Basis aktueller 3D-Scandaten. Beide Leistungen ergänzen sich, aber sie sind rechtlich, methodisch und vom zuständigen Berufsstand klar getrennt.
Was SMART+AGILE in diesem Kontext leistet
SMART+AGILE führt keine Liegenschaftsvermessung durch und vermittelt sie nicht. Was wir auf Basis aktueller 3D-Laserscan-Daten leisten, ist das Gebäudeaufmaß: CAD-Pläne, das IFC-Modell, Flächenpläne nach DIN 277, WoFlV oder MF-GIF 2023 sowie Aufteilungspläne. Wenn die Liegenschaftsvermessung durch den ÖbVI (bzw. in Bayern durch das ADBV) vorliegt, lässt sich unser Aufmaß-Ergebnis darauf referenzieren — als eigenständige, davon getrennte Leistung mit eigenem Auftrag und eigener Rechnung.