Aufteilungsplan · Umwandlung Mietshaus in Eigentumswohnungen

Aufteilungsplan Umwandlung — vom 3D-Laserscan zur behördenreifen Aufteilung

Aufteilungspläne nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG für die Umwandlung von Bestandsgebäuden — in der Form, die Bauaufsicht und Notar üblicherweise erwarten. Auf Basis aktueller 3D-Laserscan-Daten. Für Vermieter, Investoren und Bauträger, die Mietobjekte in einzeln verkaufbare Eigentumswohnungen überführen.

Aufteilungsplan Umwandlung: Mietshaus links als geschlossene Einheit, rechts derselbe Bestand im Schnitt aufgeteilt in sechs nummerierte Sondereigentumseinheiten ueber drei Etagen mit zentralem Treppenhaus.

Worum geht’s

Maßstabsgetreuer Plan nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG, der bei der Umwandlung eines Bestandsgebäudes Sonder- und Gemeinschaftseigentum eindeutig zuordnet.

Was du bekommst

Grundrisse, Schnitte und Ansichten als PDF im Standardmaßstab 1:100, bei Bedarf mit Übersichtsplänen in 1:200 für große Objekte — auf Basis aktueller 3D-Scandaten, mit fortlaufender Sondereigentums-Nummerierung.

Wie’s weitergeht

Konkretes Angebot ohne Verpflichtung auf Basis deiner Objektdaten.

Was ein Aufteilungsplan für die Umwandlung leistet

Bei der Umwandlung eines Bestandsgebäudes in Wohnungs- oder Teileigentum verlangt § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG einen Aufteilungsplan, aus dem die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentum (einzelne Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Stellplätze) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade) eindeutig hervorgeht. Du bekommst maßstabsgetreue Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten — alle Sondereigentumseinheiten fortlaufend nummeriert, in der Form, wie sie Bauaufsicht und Grundbuchamt üblicherweise verlangen.

SMART+AGILE erfasst dein Bestandsgebäude per 3D-Laserscan, systematisch und vor Ort. Aus den Scandaten entsteht ein digitales Aufmaß, aus dem unsere CAD-Spezialisten den Aufteilungsplan zeichnen — als PDF für die Behörde, optional zusätzlich als DWG für deinen Architekten oder Notar. Dieselben Scandaten sind später Grundlage für Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bauamt) und Teilungserklärung (Notar) — du scannst einmal und nutzt die Geometrie für alle Folge-Dokumente.

Du gewinnst eine belastbare Grundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt, die notarielle Teilungserklärung, die Anlage einzelner Wohnungsgrundbücher und die spätere Vermarktung der einzelnen Einheiten — vom Exposé bis zum Kaufvertrag. Bei späterem Streit über die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum hast du ein maßstabsgetreues, scangestütztes Dokument als belastbare Grundlage für spätere Auseinandersetzungen über die Abgrenzung.

Du planst eine Umwandlung und willst wissen, was dich der Aufteilungsplan kostet?

Hol dir ein konkretes Angebot — zeitnah, ohne Vorabgespräch und ohne Verpflichtung.

Wann du einen Aufteilungsplan für die Umwandlung brauchst

Drei Situationen, in denen eine belastbare Aufteilungsplanung den Unterschied macht — und in denen ein lückenhafter Stand in der Praxis Verzögerungen, Behördenrückläufer und Nachverhandlungen verursacht.

1. Du wandelst dein Mietshaus in Eigentumswohnungen um

Du hast ein Mehrfamilienhaus im Bestand und willst die einzelnen Wohnungen separat verkaufen — an deine Mieter, an Dritte oder als Beimischung zum Portfolio. Der Aufteilungsplan ist die zeichnerische Grundlage, ohne die das Bauamt keine Abgeschlossenheitsbescheinigung ausstellt und der Notar die Teilungserklärung nicht beurkundet. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kommt nach § 250 BauGB zusätzlich eine Umwandlungsgenehmigung der Gemeinde hinzu. Ohne belastbaren Plan stockt der Vorgang noch vor dem Verkaufsstart.

2. Eine Erbengemeinschaft will sauber aufteilen

Ein Mehrfamilienhaus geht aus dem Nachlass an mehrere Erben. Statt das Objekt als Ganzes zu verkaufen oder im Bruchteilseigentum zu halten, soll es in Sondereigentumseinheiten überführt werden — jeder Erbe bekommt eine konkrete Wohnung, eindeutig zugeordnet und einzeln verfügbar. Der Aufteilungsplan ist Voraussetzung dafür, dass der Notar die Teilungserklärung beurkunden und das Grundbuchamt einzelne Wohnungsgrundbücher anlegen kann.

3. Du willst nur einzelne Einheiten veräußern

Du behältst das Objekt überwiegend im Bestand, willst aber eine oder zwei Einheiten zur Liquiditätsbeschaffung verkaufen — zum Beispiel die Erdgeschoss-Wohnung an einen Selbstnutzer oder eine Gewerbeeinheit an den langjährigen Mieter. Ohne Aufteilungsplan und ohne separate Wohnungsgrundbücher ist die Einheit nicht einzeln verkehrsfähig. Der Aufteilungsplan ist der erste Schritt, der diese Option überhaupt eröffnet.

Häufige Fragen zum Aufteilungsplan bei der Umwandlung

Was kostet ein Aufteilungsplan für die Umwandlung?

Der Aufwand hängt von der Größe des Gebäudes, der Anzahl der Sondereigentumseinheiten, der Geometrie des Bestands und dem Zustand der vorhandenen Pläne ab. Ein Mehrfamilienhaus mit vier Einheiten und einer Tiefgarage ist ein anderer Aufwand als ein Wohn- und Geschäftshaus mit zwölf Einheiten. Du bekommst von SMART+AGILE ein konkretes Angebot auf Basis deiner Objektdaten — zeitnah, ohne Vorabgespräch und ohne Verpflichtung.

Wie lange dauert die Erstellung eines Aufteilungsplans für eine Umwandlung?

Der Zeitraum ergibt sich aus der Vor-Ort-Erfassung per 3D-Laserscan und der anschließenden Auswertung in CAD. Mit deinem Angebot bekommst du einen auf dein Objekt bezogenen Zeitplan für Scan und Auswertung — abhängig davon, wie zugänglich die Einheiten sind, ob alle Räume betreten werden können und welche Folge-Dokumente (Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohnflächenberechnung) gleich mitkommen sollen.

Wie genau ist der Plan auf Basis der 3D-Scandaten?

SMART+AGILE erfasst dein Bestandsgebäude per 3D-Laserscan systematisch und vor Ort — deutlich belastbarer als Berechnungen auf Basis alter Bestandspläne, die selten dem realen Zustand entsprechen. Aus den Scandaten zeichnen unsere CAD-Spezialisten den Aufteilungsplan, durchlaufen interne Qualitätssicherung und übergeben das Ergebnis als PDF, optional zusätzlich als DWG.

Hält der Aufteilungsplan vor Bauamt, Notar und Grundbuchamt stand?

Der Aufteilungsplan ist die zeichnerische Grundlage für drei Stellen mit verschiedenen Rollen im selben Vorgang: die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamts, die notarielle Teilungserklärung und die Anlage einzelner Wohnungsgrundbücher. SMART+AGILE liefert die Pläne in der Form, die diese drei Stellen üblicherweise erwarten — maßstabsgetreu, mit fortlaufender Sondereigentums-Nummerierung, klar abgegrenzten Sonder- und Gemeinschaftseigentumsflächen. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall liegt beim Notar und der zuständigen Bauaufsicht.

Was ist der Unterschied zwischen Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung?

Drei Dokumente, ein Vorgang. Der Aufteilungsplan ist die zeichnerische Darstellung — er zeigt, wie das Gebäude in Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt ist. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die behördliche Bestätigung der Bauaufsicht, dass die Sondereigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind. Die Teilungserklärung ist das notariell beurkundete juristische Dokument, das die Aufteilung rechtlich verankert. Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung werden mit der Teilungserklärung als Anlagen zur Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt eingereicht. Ohne den Aufteilungsplan greifen die anderen beiden nicht.

Kann SMART+AGILE gleichzeitig den Aufteilungsplan und die Wohnflächenberechnung liefern?

Ja. Beide laufen auf derselben Datenbasis — mit einem 3D-Laserscan erfassen wir alle Geometrien, die für den Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG und die Wohnflächenberechnung nach WoFlV nötig sind. Du bekommst beide Dokumente aus einem Vorgang und musst nicht zweimal erfassen lassen.

Du planst eine Umwandlung und willst wissen, was dich der Aufteilungsplan kostet?

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Aufteilungsplan für die Umwandlung — Hintergrund und Abgrenzung

Die rechtliche Grundlage für den Aufteilungsplan ist § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Das Wohnungseigentumsgesetz von 1951, zuletzt umfassend reformiert durch das WEMoG (in Kraft seit 1.12.2020), regelt die Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungs- und Teileigentum und verlangt zwingend einen Aufteilungsplan, aus dem die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hervorgeht.

Für wen der Aufteilungsplan bei der Umwandlung gedacht ist

Vermieter mit einzelnen Mehrfamilienhäusern, die in den Eigenkapitalbedarf gehen wollen. Investoren und Asset Manager, die Bestandsobjekte in einzeln verkaufbare Wohnungen oder Gewerbeeinheiten zerlegen. Bauträger, die Gebäude im Bestand erwerben und neu strukturieren. Erbengemeinschaften, die statt einer Gesamtveräußerung auf Sondereigentum aufteilen wollen. Notare, die für die Beurkundung der Teilungserklärung den Aufteilungsplan als Anlage benötigen.

Der rechtliche Status des Aufteilungsplans bei der Umwandlung

Der Aufteilungsplan selbst ist gesetzlich vorgeschrieben — ohne ihn ist die Umwandlung nicht durchführbar. Zwei zusätzliche rechtliche Hürden sind im Vorfeld zu prüfen. Erstens: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann nach § 250 BauGB eine Umwandlungsgenehmigung der zuständigen Behörde erforderlich sein. Welche Gebiete davon betroffen sind, regeln die Bundesländer per Rechtsverordnung — der jeweils gültige Stand ist im Bundesland nachprüfbar. Zweitens: Bestehende Mieter haben nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht beim Erstverkauf der umgewandelten Wohnung; nach § 577a BGB gilt zusätzlich eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren als Bundes-Standard, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Landesverordnung auf bis zu zehn Jahre verlängert. Diese rechtlichen Folgewirkungen sind vor der Umwandlung zu klären, nicht erst beim Verkauf. Diese Hinweise sind allgemeine Einordnung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall — insbesondere zu § 250 BauGB, Vorkaufsrecht und Kündigungssperrfrist — gehört zu Anwalt oder Notar.

Abgrenzung zu Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung sind drei separate Dokumente, die im Umwandlungsvorgang zusammen wirken. Der Aufteilungsplan ist zeichnerisch — er zeigt, was wo liegt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist behördlich — die Bauaufsicht bestätigt, dass die Einheiten in sich abgeschlossen sind. Die Teilungserklärung ist notariell — sie verankert die Aufteilung rechtlich. Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung sind Anlagen zur Eintragungsbewilligung, die mit der Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht werden. SMART+AGILE liefert die zeichnerische Grundlage; die behördliche Bescheinigung erteilt das Bauamt, die Beurkundung der Notar.

Was SMART+AGILE in diesem Kontext leistet

SMART+AGILE erfasst dein Bestandsgebäude per 3D-Laserscan vor Ort und zeichnet daraus den Aufteilungsplan in CAD. Wir behalten die Scandaten — daraus lassen sich im selben Vorgang Wohnflächenberechnung nach WoFlV, Schnitte und Ansichten für die Bauaufsicht und auf Wunsch IFC-Modelle für die Weiterverarbeitung erzeugen. Du scannst einmal und nutzt die Geometrie über alle Folge-Dokumente und Folge-Phasen — von der Umwandlung über den Verkauf bis zur späteren Verwaltung als WEG.