Aufteilungsplan WEG — Hintergrund und Abgrenzung
Der Aufteilungsplan ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unmittelbar geregelt — er ist die geometrische Grundlage für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum. Maßgeblich ist, dass die Bauaufsichtsbehörde den Plan geprüft, gestempelt und mit Unterschrift versehen hat und dass alle zu einer Sondereigentumseinheit gehörenden Räume mit derselben fortlaufenden Nummer gekennzeichnet sind — siehe § 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG.
Für wen der Aufteilungsplan WEG gedacht ist
Der Aufteilungsplan WEG richtet sich an Privateigentümer, die ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen wollen, an Bauträger und Projektentwickler, die ein Neubauprojekt vor dem Verkauf in einzelne WEG-Einheiten gliedern, an Erbengemeinschaften, die eine Realteilung statt Verkauf wählen, an Investoren und Family Offices, die Bestandsimmobilien für Einzelverkauf vorbereiten, sowie an Notare, die für ihre Mandanten eine prüffähige geometrische Grundlage für die Teilungserklärung benötigen.
Der rechtliche Status des Aufteilungsplans
Anders als private Berechnungsrichtlinien hat das Wohnungseigentumsgesetz Gesetzesrang. Ohne formal korrekten Aufteilungsplan trägt das Grundbuchamt kein Wohnungs- oder Teileigentum ein — und ohne diese Eintragung kann eine einzelne Einheit weder einzeln verkauft noch einzeln beliehen werden. Der Plan ist damit nicht eine von vielen Optionen, sondern Voraussetzung der gesamten WEG-Konstruktion.
Abgrenzung Aufteilungsplan zu Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung
Drei Dokumente, ein Vorgang. Der Aufteilungsplan ist die Bauzeichnung — bei SMART+AGILE auf Basis von 3D-Laserscan-Daten erstellt, geprüft und gestempelt von der Bauaufsicht. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die separate behördliche Bestätigung, dass jede Einheit räumlich in sich abgeschlossen ist. Die Teilungserklärung ist die notarielle Urkunde, in der der Eigentümer rechtlich erklärt, sein Grundstück in WEG-Einheiten aufzuteilen, und die Miteigentumsanteile festlegt. Alle drei gehen gemeinsam ans Grundbuchamt.
Was SMART+AGILE in diesem Kontext leistet
SMART+AGILE liefert den Aufteilungsplan auf Basis aktueller 3D-Laserscan-Daten — Aufmaß vor Ort, Auswertung der Punktwolke unter interner Qualitätssicherung, Ausarbeitung der Grundrisse, Schnitte und Ansichten in einer Form, die die Bauaufsicht für Stempel und Unterschrift erwartet. Die Pläne sind so aufbereitet, dass dein Notar sie als geometrische Grundlage für die Teilungserklärung übernehmen kann. Den Stempel der Behörde und die notarielle Beurkundung organisierst du; wir liefern die belastbaren Pläne, auf denen alles aufbaut.