
In einer Ausschreibung steht „Aufmaß in Genauigkeitsstufe III“, oder die Denkmalbehörde verlangt eine bestimmte Stufe von dir. Was ist damit gemeint, und wie groß ist der Unterschied zur Stufe II? Dieser Artikel erklärt, woher die Stufen kommen, was sie beschreiben und wie du sie so ausschreibst, dass alle dasselbe darunter verstehen.
Die kürzeste Antwort
Die Genauigkeitsstufen I bis IV stammen aus der Denkmalpflege. Sie beschreiben, wie eine Bauaufnahme gezeichnet wird: in welchem Maßstab, mit welchen Inhalten und wie genau Verformungen dargestellt werden. Eine bundesweit einheitliche Definition gibt es nicht. Wer eine Stufe nennt, sollte deshalb immer dazuschreiben, was er konkret erwartet.
Woher die Stufen kommen
Die Einteilung geht auf die „Empfehlungen für Baudokumentationen“ von Günter Eckstein zurück, erschienen als Arbeitsheft des Landesdenkmalamts Baden-Württemberg. Mehrere Landesämter für Denkmalpflege haben die Stufen später in ihre eigenen Handreichungen übernommen.
Die Stufen sind ein Werkzeug der Denkmalpflege. Mit ihnen wird festgelegt, wie gründlich ein Baudenkmal vor einem Eingriff dokumentiert wird. Eine DIN-Norm sind sie nicht.
Die vier Stufen im Überblick
Die folgende Übersicht folgt der Handreichung des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen vom Februar 2025. Sie ist eine der wenigen aktuellen Fassungen mit Zahlen zur Genauigkeit. Andere Länder weichen in Details ab.
| Stufe | Bezeichnung | Maßstab | Verformungen | Genauigkeit laut Sachsen |
|---|---|---|---|---|
| I | schematisches Aufmaß | etwa 1:100 | meist rechter Winkel angenommen | keine Angabe |
| II | annähernd wirklichkeitsgetreu | 1:50 | deutliche Verformungen erkennbar | keine Angabe |
| III | formgetreu | 1:50 | detailliert, mit tatsächlichen Winkeln | ±2,5 cm bezogen auf das ganze Bauwerk |
| IV | exakt wirklichkeitsgetreu | 1:20 bis 1:25, Details 1:10 | wie III, mit mehr Aussagedichte | ±1 cm bei 1:20/25, ±0,5 cm bei 1:10 |
Stufe I ist ein schematisches Aufmaß. Meist wird der rechte Winkel angenommen, gemessen wird mit Maßketten. Auch eine maßstäbliche Handskizze kann genügen.
Stufe II macht deutliche Verformungen und Abweichungen vom rechten Winkel erkennbar. Die Grundrisse der Geschosse werden über Passpunkte lagerichtig übereinander zugeordnet. Dazu kommen Angaben zum konstruktiven Aufbau und zu den Materialien.
Stufe III stellt Verformungen und tatsächliche Winkel detailliert dar, dazu Konstruktion und Struktur der Bauteile, Bauschäden und frühere Bauzustände. Grundrisse, Ansichten und Schnitte sind über Passpunkte miteinander verbunden.
Stufe IV baut auf Stufe III auf und erfasst zusätzlich Oberflächen und Bearbeitungsspuren in der Fläche.
Der Sprung von Stufe II zu III
Zwischen Stufe II und III ändert sich mehr als die Genauigkeit. Bis Stufe II zeichnet man das Gebäude so, wie es ungefähr ist, und macht deutliche Abweichungen sichtbar. Ab Stufe III zeichnet man es so, wie es tatsächlich ist: jede Wand mit ihrem echten Winkel, jede Decke mit ihrer Durchbiegung.
Das hat Folgen. Die sächsische Handreichung verlangt für Zeichnungen der Stufen III und IV ein vom Bauwerk unabhängiges Messsystem. Außerdem hält sie fest, dass vor Ort gemessen und gezeichnet wird. Der Aufwand für Messung und Zeichnung steigt deutlich. Und die Pläne sind schwerer weiterzuverarbeiten, weil kaum eine Linie mehr gerade oder rechtwinklig verläuft.
Für ein Baudenkmal, eine Bauforschung oder eine statische Sicherung ist genau das gewollt. Für eine Umbauplanung in einem Wohn- und Geschäftshaus ist es meist mehr, als die Aufgabe braucht.
Warum dieselbe Stufe nicht überall dasselbe heißt
Jedes Landesamt fasst die Stufen in eigenen Worten. Ein Beispiel ist die Handreichung des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt. Sie übernimmt die Einteilung ebenfalls von Eckstein, nennt aber keine Zahlen zur Genauigkeit und lässt für Stufe II in besonderen Fällen auch den Maßstab 1:100 zu. Wo Sachsen „formgetreu“ schreibt, heißt es dort „verformungsgetreu“. Gemeint ist im Kern dasselbe, die Details unterscheiden sich.
Dazu kommt ein zweiter Punkt. Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger hält fest, dass Genauigkeitsanforderungen, Methoden und Planinhalte von den Denkmalbehörden jeweils für das einzelne Objekt festgelegt werden. Die Stufe ist also ein gemeinsamer Rahmen. Was genau verlangt ist, klärst du für dein Objekt mit der Behörde.
Wenn du eine Toleranztabelle im Netz findest, prüf deshalb, aus welchem Land und von welcher Stelle sie stammt. Viele Tabellen mischen Werte aus verschiedenen Quellen.
Braucht dein Vorhaben überhaupt eine Stufe?
Bei einem Baudenkmal legt die Denkmalbehörde fest, welche Dokumentation sie erwartet. Kläre die Stufe und die Anforderungen dazu vor der Beauftragung mit ihr ab, auch das Messverfahren. Welches Verfahren eine Stufe erfüllt, entscheidet am Ende die Behörde.
Außerhalb der Denkmalpflege schreibt keine allgemeine Regel eine dieser Stufen vor. Welche Genauigkeit gilt, steht dann im Auftrag. Ob du für Umbauplanung, Flächen oder einen Aufteilungsplan misst, entscheidet der Zweck, wie genau das Aufmaß sein muss. Wie du das einschätzt, erklärt der Artikel Wie genau ist ein Bestandsaufmaß?.
So arbeiten wir: Wir erfassen die gesamte Immobilie in der Regel mit Mobile Mapping. Den terrestrischen Scanner setzen wir ergänzend ein, etwa für das Dachtragwerk großer Hallen oder bei sehr komplexen Industrieanlagen. Die registrierte Gesamtpunktwolke im Format E57 hält den Bestand mit allen Verformungen fest. Wird eine Stelle später detaillierter gebraucht, lässt sie sich aus der Punktwolke auswerten, ohne erneut vor Ort zu messen. Was im Modell steht und was nicht, liest du im Artikel LOG 300: was das Bestandsmodell zeigt und was nicht.
Was du statt einer Stufennummer ausschreibst
Eine Stufe ist ein guter Anfang, reicht aber allein nicht. Schreib in deine Anfrage oder Ausschreibung zusätzlich:
- Den Zweck. Wofür brauchst du das Aufmaß: Denkmaldokumentation, Umbauplanung, Flächen, Aufteilung?
- Den Maßstab. In welchem Maßstab sollen die Pläne gezeichnet sein?
- Die Inhalte. Welche Pläne brauchst du, und welche Details gehören hinein: Konstruktion, Materialien, Bauschäden, frühere Bauzustände?
- Den Umgang mit Verformungen. Sollen Schrägen und Durchbiegungen dargestellt werden, und ab welcher Größe?
- Die Genauigkeit mit Bezug. Falls du eine Zahl brauchst: bezogen worauf, und für welchen Maßstab?
- Die Abstimmung mit der Behörde. Bei einem Baudenkmal: Welche Fassung der Stufen gilt in deinem Land, und was hat die Denkmalbehörde für dein Objekt festgelegt?
Was du jetzt hast
Du kannst eine Genauigkeitsstufe einordnen. Die Stufen I bis IV kommen aus der Denkmalpflege und beschreiben Maßstab, Inhalte und den Umgang mit Verformungen. Ihre genaue Fassung unterscheidet sich zwischen den Ländern und wird für jedes Denkmal festgelegt. Der große Sprung liegt zwischen Stufe II und III. Außerhalb der Denkmalpflege bestimmt dein Zweck, wie genau das Aufmaß sein muss.
Für die Planungsgrundlage im Bestand findest du die passenden Datenpakete auf den Seiten 3D-Aufmaß und CAD-Pläne.
