Flächenberechnung nach WoFlV
Flächenpläne · Flächentabelle · PDF und XLS
Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung aus dem 3D-Aufmaß vor Ort, mit den Anrechnungsfaktoren für Dachschrägen, Balkone und Terrassen. Für Vermieter, Wohnungswirtschaft und Eigentümer mit mehreren Einheiten.

Wohnfläche nach WoFlV, der seit 2004 gültigen Regel mit Anrechnung von Dachschrägen, Balkonen und Terrassen.
Flächenpläne je Geschoss mit farbig zugeordneten Anrechnungszonen und die Wohnflächentabelle je Raum als PDF und XLS.
Konkretes Angebot ohne Verpflichtung auf Basis deiner Objektdaten.
Was eine Flächenberechnung nach WoFlV leistet
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt die Berechnung der Wohnfläche in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Sie ist die übliche Grundlage für Wohnflächenangaben in Mietverträgen, Verkaufsunterlagen und bei der Finanzierung. Anders als die DIN 277, die Grundflächen vollständig erfasst, arbeitet die WoFlV mit Anrechnungsfaktoren: Dachschrägen werden nach Raumhöhe gestaffelt, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel angerechnet, unbeheizte Wintergärten zur Hälfte.
SMART+AGILE erfasst das Gebäude vor Ort per Mobile Mapping: Ein mobiler 3D-Laserscanner wird durch alle Räume getragen und erfasst die Geometrie während der Begehung. Aus der registrierten Punktwolke modellieren wir den Bestand und leiten daraus Grundrisse und Raumhöhen ab. Auf dieser Grundlage rechnen wir die Wohnfläche nach den Regeln der WoFlV: Räume einzeln, Dachschrägen mit den Grenzen 1 m und 2 m, Balkone und Terrassen mit dem für das Objekt zutreffenden Faktor.
Du erhältst Flächenpläne je Geschoss mit farbig zugeordneten Anrechnungszonen und die Wohnflächentabelle je Raum als PDF und XLS, als Baustein zum Datenpaket CAD-Pläne. Klar abgegrenzt von der DIN 277 (Bauplanung und Kostenermittlung) und der Richtlinie MF-GIF 2023 (gewerbliche Mietflächen). Aus einer Erfassung stehen die Geometrien für mehrere Berechnungsmethoden bereit, du musst dich nicht im Vorhinein entscheiden.
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Wann du eine Flächenberechnung nach WoFlV brauchst
Drei Situationen, in denen eine belastbare Flächenberechnung nach WoFlV den Unterschied macht.
Wohnfläche im Mietvertrag
Die Wohnfläche bestimmt Miete, Betriebskosten und Mieterhöhungen. Weicht sie deutlich von der vereinbarten ab, wird das mietrechtlich relevant.
Kauf, Verkauf und Due Diligence
Der Quadratmeterpreis ist die Kennzahl jeder Transaktion. Bei Dachgeschoss, Altbau und Souterrain weichen alte Angaben oft ab. Du verhandelst über geprüfte Flächen.
Streit um die Wohnflächenangabe
Zweifelt ein Mieter die Wohnfläche an, zählt eine nachvollziehbare Berechnung. Die WoFlV gilt, wenn der Vertrag nichts anderes regelt.
Was du bekommst
Bei SMART+AGILE bekommst du dein Datenpaket aus einer Hand: ein klar definierter Lieferumfang, du wählst, was du brauchst, und bekommst genau das geliefert.
CAD-Pläne mit Flächen nach WoFlV
Als Baustein zum Datenpaket CAD-Pläne (DWG und PDF): Flächenpläne je Geschoss mit farbigen Anrechnungszonen und die Wohnflächentabelle je Raum als PDF und XLS.
Flächen nach DIN 277
Auf Wunsch parallel aus demselben Modell: Grundflächen nach DIN 277 mit eigenen Flächenplänen und Tabelle, ohne zweiten Termin.
IFC-Modell und Punktwolke
Aus derselben Erfassung, ohne zweiten Termin: 3D-Bestandsmodell als IFC in LOG 300 oder die registrierte Gesamtpunktwolke als E57.
Du willst wissen, was dich eine Flächenberechnung nach WoFlV für dein Objekt kostet?
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Wie wir starten: von der Anfrage zur Flächentabelle
Erstkontakt: wenige Angaben reichen
Für ein konkretes Angebot brauchen wir am Anfang nur die Eckdaten deines Objekts: Gebäudeart, Lage, Anzahl der Einheiten und die ungefähre Bruttogrundfläche. Zugang und vorhandene Unterlagen klären wir, sobald der Termin steht.
Vor-Ort-Begehung
Vor Ort erfassen wir das Gebäude per Mobile Mapping in einem systematischen Durchgang durch alle Räume, berührungsfrei und im laufenden Betrieb. Die Räume müssen dafür weder leer noch unbewohnt sein, niemand muss ausziehen.
Auswertung und Lieferung
Aus der Punktwolke modellieren wir das Gebäude und leiten die Flächen nach deiner Norm ab, Mietbereiche bei Bedarf mit dir abgestimmt. Du erhältst Flächenpläne und Flächentabelle als PDF und XLS.
Flächenberechnung nach WoFlV, Hintergrund und Abgrenzung
Die Wohnflächenverordnung wurde am 25. November 2003 als Bundes-Verordnung erlassen und ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten, siehe Wohnflächenverordnung (WoFlV) auf gesetze-im-internet.de. Sie ersetzt die §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) als bundeseinheitliche Regel zur Berechnung der Wohnfläche.
Für wen die Flächenberechnung nach WoFlV gedacht ist
Vermieter und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungswirtschaft und Property Manager, Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien-Beständen, Investoren und Asset Manager im Wohnsegment, Notare und Sachverständige, Banken bei Finanzierung und Beleihungswert.
Der rechtliche Status der WoFlV
Die WoFlV ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Unmittelbar verbindlich ist sie im Bereich der sozialen Wohnraumförderung. Im frei finanzierten Wohnungsmietrecht zieht der Bundesgerichtshof die WoFlV nach ständiger Rechtsprechung als Auslegungshilfe heran, wenn der Mietvertrag keine andere Berechnungsmethode vereinbart, sie ist damit faktisch der bundesweite Standard für Wohnflächenangaben. Bei der Grundsteuerreform haben Bund und Länder die Wohnfläche in mehreren Modellen als Bemessungsgrundlage übernommen.
Abgrenzung der WoFlV zu DIN 277, MF-GIF 2023 und II. BV
Die DIN 277 erfasst alle Geschossflächen zu 100 % und ist der Standard für Bauplanung und Kostenermittlung nach DIN 276, sie kennt keine Anrechnungsfaktoren. Die Richtlinie MF-GIF 2023 ist der Branchenstandard für gewerbliche Mietflächen mit eigener Logik (exklusive und gemeinschaftlich genutzte Flächen), für Wohnraum ist sie nicht gedacht. Die II. Berechnungsverordnung (II. BV) regelte bis zum 31. Dezember 2003 die Wohnflächenberechnung im sozialen Wohnungsbau und gilt nur noch für Altfälle, in denen ausdrücklich auf sie Bezug genommen wurde. Bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeanteilen werden in der Praxis die Wohnflächen nach WoFlV und die Gewerbeflächen nach MF-GIF ermittelt.
Was SMART+AGILE in diesem Kontext leistet
SMART+AGILE liefert Erfassung, Modellierung und die fertige WoFlV-Berechnung aus einer Hand: Mobile Mapping vor Ort, Grundrisse und Raumhöhen aus dem Modell, Anrechnung nach WoFlV und die Flächentabelle, als Baustein zum Datenpaket CAD-Pläne. Auf Wunsch parallel die Berechnung nach DIN 277 aus derselben Erfassung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall (Mietvertragsklauseln, Mietminderungsansprüche, Grundsteuerbescheide) bleibt Anwalt, Steuerberater und Gericht vorbehalten.
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Häufige Fragen zur Flächenberechnung nach WoFlV
Was kostet eine Flächenberechnung nach WoFlV?
Der Aufwand hängt von Gebäudegröße, Anzahl der Einheiten, Zugänglichkeit und den gewählten Bausteinen ab. Wir kalkulieren flächenabhängig in m²-Staffeln, größere Objekte werden anteilig günstiger. Du erhältst nach deiner Anfrage ein konkretes Angebot auf Basis deiner Objektdaten, unverbindlich und ohne versteckte Kosten.
Wie lange dauert eine Flächenberechnung nach WoFlV?
Die Dauer hängt von Objektgröße und Komplexität ab, eine Wohnung mit klaren Geometrien geht schneller als ein Mehrfamilienhaus mit Souterrain, Dachgeschoss und Balkonen. Mit deinem Angebot bekommst du einen auf dein Objekt bezogenen Zeitplan für Scan und Auswertung.
Wie genau ist die Berechnung auf Basis der 3D-Scandaten?
Die Flächen kommen aus dem Bestandsmodell, das wir aus der Erfassung vor Ort per Mobile Mapping ableiten. Jede Wand, jede Öffnung und jede Dachschräge steht im Modell so, wie sie gebaut ist. Damit ist die Wohnfläche deutlich verlässlicher als Berechnungen aus alten Bestandsplänen.
Wie werden Dachschrägen nach WoFlV berechnet?
Flächen mit einer Raumhöhe ab 2 m zählen voll, zwischen 1 m und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht zur Wohnfläche. Aus dem Bestandsmodell leiten wir die Raumhöhe an jeder Stelle ab, die Grenzen werden geometrisch gezogen, nicht geschätzt. Im Bericht erscheinen die drei Bereiche farbcodiert.
Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Die DIN 277 erfasst alle Geschossflächen zu 100 %, ohne Anrechnungsfaktoren. Sie ist der Standard für Bauplanung und Kostenermittlung. Die WoFlV rechnet mit Anrechnungsfaktoren (Dachschräge, Balkon, Terrasse) und ist für Wohnflächenangaben in Mietverträgen, Verkauf und Bestandsverwaltung der maßgebliche Bezug. Eine DIN-277-Fläche ist fast immer größer als die Wohnfläche nach WoFlV.
Kann SMART+AGILE gleichzeitig nach WoFlV und DIN 277 berechnen?
Ja. Alle Berechnungen laufen auf demselben Bestandsmodell. Aus einer Erfassung vor Ort leiten wir Flächen nach MF-GIF 2023, DIN 277 und WoFlV ab, ohne zweiten Termin vor Ort.
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